Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sertronics GmbH

A. Bedingungen bei Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen im Abschnitt A betreffen ausschließlich Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor der bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich anerkennen. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Einkaufsbedingungen wird bereits jetzt hiermit widersprochen.

II. Angebot/Annahme
1. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Liefermöglichkeit freibleibend. Die angegebenen Preise sind für die Dauer eines Monats ab Datum des Angebots für uns bindend.
2. Bei uns eingehende Aufträge werden erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder Ausführung angenommen.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

III. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über.
2. Soweit der Kunde die Ware selbst abholt, übermitteln wir dem Kunden eine Bereitstellungsanzeige. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

IV. Liefertermine/Leistungszeit
1. Von uns genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich. Um ihre Einhaltung sind wir bemüht.
2. Bei Überschreitung der Leistungszeit wird uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen.
3. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z. B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Energiemangel, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, höhere Gewalt verlängern die Leistungszeit angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbezeichneten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unseres Kunden voraus.

V. Preis, Zahlung
1. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. Der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Ein Skontoabzug ist unzulässig.
3. Wir sind trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden berechtigt,
Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung zu errechnen.
4. Im Verzugsfalle berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, mindestens aber 11% p. a.. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Es ist dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ausgefallen ist.
5. gegenüber unseren Ansprüchen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
6. Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungs-halber, nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen trägt der Kunde. Diese sind sofort fällig.
7. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle weiteren Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt. Darüber hinaus wird hinsichtlich noch nicht ausgeführter Verträge der Kunde vorleistungspflichtig. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftliche Situation des Kunden verschlechtert.
8. Bei Zahlungseinstellung, Vergleich oder Insolvenz des Kunden entfallen Mengenrabatte sowie alle gewährten Nachlässe.

VI. Gewährleistung
1.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit
und Fehlerhaftigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel des Liefergegenstandes außer offensichtlichen Transportschäden sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen gerechnet ab Abnahme, nicht offensichtliche Mängel gerechnet ab dem Zeitpunkt der Erkennbarkeit anzuzeigen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Absendung der Anzeige. Lässt der Kunde diese Fristen verstreichen, so gilt die Ware als vertragsgemäß. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist in diesem Falle ausgeschlossen.
1.2 Offensichtliche Transportschäden sind bei Übergabe dem Transportführer zu rügen und uns unverzüglich, spätestens aber binnen 5 Tagen gerechnet ab Übergabe anzuzeigen, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Zugangszeitpunkt ankommt. Ziff. 1.1 Satz 4 und 5 gelten entsprechend.
1.3 Weisen seemäßige Originalkartons bei Empfang Zeichen einer zwischenzeitlich erfolgten Öffnung oder nachträglichen Verklebung auf, so sind die Kartons im Beisein des Frachtführers zu öffnen und der festegestellte Inhalt auf dem Frachtpapier zu bestätigen, falls dieser von der Sollmenge
gemäß Lieferschein oder Rechnung abweicht. Eine Kopie des Frachtpapiers ist uns unverzüglich zu übersenden.
2. Im Mangelfalle sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, so ist der Kunde zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder zum Rücktritt vom Vertrag (Rückgängigmachung des Vertrages) berechtigt.
3. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag nach fehlgeschlagener Ersatzlieferung oder Nachbesserung, besteht daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels.

VII. Haftungsbeschränkungen und Verjährung von Gewährleistungs und Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels
1. Außerhalb der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen nicht unwesentlicher Vertragspflichten auf Ersatz des nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-Schadens.
2. Ziff. 1 findet keine Anwendung bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Außer in den Fällen der Arglist beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels 1 Jahr ab Abnahme.
VIII. Haftung bei Rücksendung mittels Retourenkarte Sendet der Kunde die Ware mittels einer von uns zur Verfügung gestellten Retourenkarte an uns zurück, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware
ordnungsgemäß zu verpacken. Es empfiehlt sich die Verwendung der Original Umverpackung. Wird die Ware während des Transportes wegen unzureichender Verpackung beschädigt, so haftet der Kunde für hierauf zurückzuführende Schäden an der Ware.

IX. Vertragliches Pfandrecht
1. Übergibt uns der Kunde auf Grund eines Werk- oder Dienstvertrages eine Sache, so räumt uns der Kunde ein Pfandrecht an der Sache für all unsere gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegenüber dem Kunden aus Werk- oder Dienstvertrag ein. Wir nehmen bereits jetzt das Angebot des Kunden zu der hierfür erforderlichen Einigung an. 2. Das Pfandrecht erlischt nicht, wenn die verpfändete Sache wieder an den Kunden herausgegeben wird.
3. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so wind wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten bis zur Erreichung des vorgenannten Wertes verpflichtet.
4. Die Verwertung des Pfandes erfolgt durch freihändigen Verkauf.

X. Gerichtsstand/Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Werk- oder Dienstleistungsvertrag ist Saarlouis.
2. Gerichtsstand ist Hamburg.


XI. Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Klauseln nicht.

 


B. Bedingungen bei Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern

I. Allgemeines
Im Umgang mit Verbrauchern gelten die nachfolgenden Bedingungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

II. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

III. Vertragliches Pfandrecht
1. Übergibt uns der Kunde auf Grund eines Werk- oder Dienstvertrages eine Sache, so räumt uns der Kunde gleichzeitig ein Pfandrecht an der Sache für unsere Forderungen aus dem Werk- oder Dienstvertrag ein. Wir nehmen bereits jetzt das Angebot des Kunden zu der hierfür erforderlichen
Einigung an.
2. Das Pfandrecht erlischt nicht, wenn die verpfändete Sache wieder an den Kunden herausgegeben wird.
3. Die Verwertung des Pfandes erfolgt durch freihändigen Verkauf.

IV. Streitigkeiten
Im Falle von Streitigkeiten aus mit unserer Firma Sertronics geschlossenen Verträgen findet gegenüber Verbrauchern das Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht statt.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/ oder eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.

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